Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Codefy Dienste (Nutzungsvereinbarung) 

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für die Nutzung der von Codefy (“Anbieter”) bereitgestellten Software as a Service-Dienste und der damit verbundenen Leistungen (“Dienste”).

Vertragsgegenstand

Die Dienste werden vom Anbieter als Software as a Service-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen.

Diese Nutzungsvereinbarung gilt ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

Art und Umfang der Leistung

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in dem jeweils vereinbarten Umfang zur Nutzung bereit. Die Bereitstellung erfolgt am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server steht, auf welchem der Dienst gehostet ist (“Übergabepunkt”). Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, die für die Nutzung geeignete Software und Hardware bereitzustellen. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Dienst.

Verfügbarkeit der Dienste

Trotz Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt bei der Erstellung, kann jedes Softwareprodukt kann Fehler enthalten und Kommunikationswege können zeitweise nicht verfügbar sein. Als vertragsgemäß gilt eine Verfügbarkeit der Dienste von 98 % pro Kalenderjahr. Die Verfügbarkeit berechnet sich wie folgt: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %. Maßgeblich für die Messung der Verfügbarkeit der Dienste ist der Übergabepunkt.

Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten unberücksichtigt:

·       Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf vom Anbieter nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (wie Covid-19) oder auf höherer Gewalt, beruhen.

·       Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten (z.B. Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases), die regelmäßig täglich zwischen 20.00 und 24.00 Uhr durchgeführt werden können.

·       Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind. Der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.

·       Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.  Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich dem Anbieter anzuzeigen.

Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem zu sichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

Support, Wartung und Pflege

Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Lizenzvertrag, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.

Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.

Vergütung

Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach der Lizenzvereinbarung.

Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangsprüfung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

Vergütung sonstiger Leistungen werden des Anbieters werden vom Anbieter und Kunden gesondert vereinbart.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt werden, die für die vertragsgemäße Nutzung der Dienste erforderlich sind.

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme) und 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden entsprechende Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit eine verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen ist.

Haftung und Schadensersatz

Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (“Kardinalpflichten”) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Der Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Kardinalpflichten ist auf den für das Nutzungsverhältnis vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit aus einem anderen Grund die Haftung ausgeschlossen ist.

Für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, wird keine Haftung übernommen.

Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären, wofür der Kunde selbst verantwortlich ist.

Im Übrigen haftet der Anbieter nur in folgenden Fällen:

·       nach dem Produkthaftungsgesetz,

·       wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten des Nutzungsverhältnisses, 

·       soweit der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einen Mangel arglistig verschwiegen hat, und

·       soweit der Anbieter oder ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

Die Regelungen der vorstehenden Absätze gelten für alle Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus findet eine Haftung nicht statt. Diese Regelungen finden auch Anwendung auf Ansprüche wegen des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen.

Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus dem Lizenzvertrag nichts anderes ergibt.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder der elektronischen Form, die eine geschäftsübliche Dokumentation zulässt. Hierfür genügt auch eine E-Mail.

Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen in diesem Sinne, wenn sie i) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden oder ii) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.

Diese Verpflichtung überdauert das Ende dieser Vereinbarung.

Berufsverschwiegenheit

Soweit der Anbieter im Rahmen Erbringungen der Dienste Tätigkeiten berührt sind, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Berufsverschwiegenheit nach §§ 43a Abs. 2, 43e BRAO, 57 Abs. 1, 62a StBerG, 43 Abs. 1, 50a WPO, 39a Abs. 2, 39c PAO sowie 18, 26a BnotO oder des Sozialgeheimnisses nach §§ 35 SGB I, 78 SGB X, des Steuergeheimnisses nach § 30 AO sowie des Datenschutzes nach § 25 Abs. 2 Satz 1 a.E. BDSG unterliegen, verpflichtet sich der Anbieter zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die dem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle bei Ausübung seines Amtes bekannt geworden sind und zu denen der Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt, Notar oder Sachbearbeiter der öffentlichen Stelle ihm den Zugang eröffnet hat. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Der Anbieter ist verpflichtet, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Anbieters, die Zugang zu den von der Verpflichtung zur Geheimniswahrung umfassten Tatsachen haben, sind zur Wahrung dieser Verschwiegenheit besonders verpflichtet.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter hält sich an sämtliche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Hierfür gilt die “Datenschutzerklärung für die Nutzung der Codefy Dienste” in der jeweils aktuellen Fassung. Deren Inhalte sind Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung.

Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, gilt der über diesen Link zur Verfügung gestellte Auftragsverarbeitungsvertrag, welchen der Kunde mit dem Anbieter jedenfalls durch schlüssiges Verhalten durch Nutzung der Dienste schließt.

Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

Weitere Regelungen

Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspichten bedürfen der Textform oder der elektronischen Form, die eine geschäftsübliche Dokumentation zulässt, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierfür genügt auch eine E-Mail.

Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.



Lizenzhinweis: Diese Nutzungsvereinbarung basiert auf Copyright OSB Alliance e.V., Version 1/2015, Standard-Vertragsbedingungen SaaS- und Cloudsoftware (CC BY 3.0 DE).

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